JudikaturVwGH

Ra 2015/08/0135 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2017

Eine nicht weiter substanziierte Behauptung von Mängeln reicht nicht aus, um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufzuzeigen (vgl. den hg. Beschluss vom 19. Jänner 2016, Ra 2015/19/0226).

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