Ro 2015/08/0017 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Nichtstattgebung - Aufnahme in den Erstattungskodex gemäß § 351d ASVG - Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem der angefochtene Bescheid aufgehoben und die Sache zur Erlassung eines neuen Bescheids an die Behörde zurückverwiesen wurde, ist einem Vollzug im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich. Insoweit kann auf Behebungen und Zurückverweisungen nach § 28 Abs. 3 und 4 VwGVG die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 66 Abs. 2 AVG übertragen werden. Demnach werden durch derartige Entscheidungen subjektive Rechte, insbesondere auf Beachtung der in der Entscheidung ausgesprochenen Rechtsansicht gestaltet; sie sind daher einem Vollzug im Sinne einer Umsetzung in die Wirklichkeit zugänglich (vgl. etwa den hg. Beschluss vom 28. Oktober 2013, AW 2013/07/0037, mwN).