Die Beurteilung, ob ein Bauteil als "untergeordnet" zu qualifizieren ist, ist aus einer Gesamtschau vorzunehmen (Hinweis E vom 22. Dezember 2010, 2010/06/0268), wobei auch auf das Verhältnis zum restlichen Bauwerk Bedacht zu nehmen ist (Hinweis E vom 17. Dezember 2014, 2013/06/0234).
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