Ra 2015/01/0232 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Aufforderung der Polizeibeamten an eine bestimmte Person, die von ihr mitgeführten Gegenstände in eine Depositenbox zu legen, kann keine sicherheitspolizeiliche Komponente begründen, sondern ist im Zusammenhang mit dem in Aussicht genommenen Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe betreffend eine Übertretung nach § 10 Abs. 1 Tiroler Landes-Polizeigesetz zu sehen.