Ra 2014/22/0133 Rn. 2 2 – VwGH Rechtssatz
Es ist evident, dass ein Reisedokument Tätigkeiten im Zusammenhang mit Schleppungen jedenfalls erleichtert (vgl. E 20. Dezember 2013, 2013/21/0055 zum grenzüberschreitenden Handel mit Suchtgift).
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