Ra 2014/22/0133 Rn. 1 1 – VwGH Rechtssatz
Der Versagungsgrund des § 92 Abs. 1 Z. 4 FrPolG 2005 setzt nicht voraus, dass der Fremde tatsächlich schon einmal ein Reisedokument für den verpönten Zweck benutzt hat (Hinweis E 7. Juli 2009, 2007/18/0243).
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