Ro 2014/22/0011 Rn. 2 2 – VwGH Rechtssatz
Erst wenn ein Aufenthaltsverbot oder Rückkehrverbot aufgehoben wurde, steht es der Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht mehr im Weg (vgl. E 26. Juni 2012, 2009/22/0262).
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