Ro 2014/21/0033 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Ist der belangte UVS dem in der Berufung vertretenen Standpunkt (Unzuständigkeit der Erstbehörde) gefolgt und hat antragsgemäß entschieden, so erweist sich die Revision als unzulässig.