Ro 2014/21/0033 Rn. 3 3 – VwGH Rechtssatz
Ist der belangte UVS dem in der Berufung vertretenen Standpunkt (Unzuständigkeit der Erstbehörde) gefolgt und hat antragsgemäß entschieden, so erweist sich die Revision als unzulässig.
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