2013/22/0342 Rn. 2 2 – VwGH Rechtssatz
Dass § 20 Abs. 4 NAG 2005 entgegen Art. 49 B-VG generell rückwirkend auf alle Sachverhalte, die sich zur Gänze vor seinem Inkrafttreten ereignet hätten, anzuwenden wäre, kann dem Gesetz nicht entnommen werden.
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