Dass es aus wirtschaftlichen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaft im Gebiet der Union wünschenswert erscheinen könnte, dass sich der Fremde mit seiner (österreichischen) Ehefrau in Österreich aufhalten kann, reicht für die Gewährung eines aus Art. 20 AEUV hergeleiteten Aufenthaltsrechts nicht aus (Hinweis Urteil des EuGH vom 15. November 2011, C 256/11, Rz 68).
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