Wurde dem Fremden ein Aufenthaltstitel iSd § 32 NAG 2005 nie erteilt, so ändert der Umstand, dass er über einen Gewerbeschein verfügt hat, nichts an der Unrechtmäßigkeit der selbständigen Erwerbstätigkeit aus fremdenrechtlicher Sicht (vgl. E 18. Oktober 2012, 2012/23/0019).
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