Es ist schon im Hinblick auf deren zeitliche Lagerung nicht rechtswidrig, wenn die Behörde die im Ausland vom Fremden vor seiner Einreise nach Österreich abgelegten Prüfungen nicht materiell einem Studienerfolg gemäß § 64 Abs 3 NAG 2005 während seines zeitlich danach beginnenden Aufenthaltes in Österreich gleichgestellt hat (vgl. E 18. Februar 2009, 2008/21/0444).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden