2011/15/0111 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine Verlängerungshandlung iSd § 209 Abs. 1 BAO setzt voraus, dass die Abgabenbehörde in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise etwas zur Feststellung des Steueranspruches unternimmt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 17. April 2008, 2006/15/0077, VwSlg 8329 F/2008).