Rechtssatz
Die Behörde geht zurecht trotz der selbständigen Erwerbstätigkeit des Fremden, mangels eines Aufenthaltstitels (vgl. § 32 NAG 2005), von keiner nachhaltigen Integration des Fremden in den heimischen Arbeitsmarkt aus (vgl. E 13. April 2010, 2010/18/0057).