Ein Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung gemäß § 44 Abs. 4 NAG 2005 stellt keinen Umstand dar, der eine Ermessensübung nach § 53 Abs. 1 FrPolG 2005 zu Gunsten des Fremden gebietet (Hinweis E 30. April 2010, 2010/18/0111).
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