Grundlage der selbständigen Erwerbstätigkeit (iSd § 60 NAG 2005) ist eine vertragliche Verpflichtung zur Erbringung einer bestimmten Leistung. In der Regel wird es sich um einen Werkvertrag handeln. Dieser muss auf die Erbringung einer genau definierten Arbeitsleistung abzielen, die auf einen Zeitraum von (mehr als) sechs Monaten ausgerichtet ist. Zusätzlich ist ein gewisses öffentliches Interesse erforderlich. Bei der Antragseinbringung sind nicht nur die Erteilungsvoraussetzungen (zB Werkvertrag) zu belegen, sondern auch "andere Indizien" für eine erfolgreiche Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet beizubringen.
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