Eine Trauungszeremonie nach indischem Ritus in Österreich führt nicht dazu, dass damit eine nach österreichischem Recht gültige Ehe zustande kommt, da gemäß § 16 Abs. 1 IPRG die Form einer Eheschließung im Inland nach den inländischen Formvorschriften zu beurteilen ist.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden