Hat der Fremde trotz eines gegen ihn bestehenden
Aufenthaltsverbotes eine österreichische Staatsbürgerin
geheiratet, wobei das Kennenlernen der Ehegattin im Zuge der
entgegen dem Aufenthaltsverbote vorgenommenen Reisen des
Fremden nach Österreich erfolgte, so kommt weder dem Bestehen
dieser Ehe noch der damit im Zusammenhang stehenden Ausstellung
eines Befreiungsscheines nach dem AuslBG bei einer Entscheidung
gem § 8 FrPolG ein maßgebliches Gewicht zu (Hinweis E
27.4.1992, 92/18/0100; E 8.10.1992, 92/18/0389).
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