86/13/0117 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Wenn infolge der Gefahr einer Vermögensverschleppung durch den Abgabepflichtigen die Abgabeneinbringung voraussichtlich nur bei raschem Zugriff gesichert erscheint, steht ein Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 Abs 1 BAO mit dem Gesetz im Einklang (Hinweis E 15.6.1976, 977/75, VwSlg 4988 F/1976).