86/01/0055 Rn. 1 1 – VwGH Rechtssatz
Aus dem § 72 Abs 2 Z 2 ARHG kann weder die Rechtmäßigkeit der Einreise entgegen einem Aufenthaltsverbot ohne Bewilligung im Sinne des § 6 Abs 1 FrPolG noch ein Verbot der Schubhaft abgeleitet werden.
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