84/15/0176 2 – Vwgh Rechtssatz
Ein Ersatz für die handschriftliche Unterzeichnung ist in den Fällen des § 18 Abs 3 GebG nicht vorgesehen (Hinweis E 29.5.1968, 363/67 VwSlg 3756 F/1968).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden