83/16/0027 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs 1 BAO ist nur dann zulässig, wenn eine nach den Grundsätzen des § 116 BAO zu beurteilende Bindung der Abgabenbehörde an die Entscheidung der Finanzstrafbehörde vorliegt; zudem müßten sich die Tatbestände des § 174 Abs 3 lit a zweiter Tatbestand ZollG einerseits und des § 37 FinStrG andererseits decken (Hinweis E 4.4.1974, 6/74, VwSlg 4670 F/1974).