82/08/0038 3 – Vwgh Rechtssatz
Einkünfte als geschäftsführender Gesellschafter sind bei der Ermittlung der Beitragsgrundlage für die Pensionsversicherung gem § 25 GSVG heranzuziehen. Dies deswegen, weil er damit eine Tätigkeit ausübt, die ohne das Vorliegen eines Ausnahmegrundes die Pflichtversicherung nach dem GSVG begründet hätte (Hinweis E 14.10.1976, 675/1976, VwSlg 9150 A/1976).
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