81/09/0134 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Unter dem rechtserheblichen Tatbestandsmerkmal "Lebensunterhalt" (§ 19 Abs 1 PG 1965) ist nicht nur die Verpflichtung zur Zahlung einer Geldrente, sondern auch zu einer Naturalerhaltsleistung zu verstehen.
