Art. 2 (Anm.: aus BGBl. Nr. 688/1976, zu den §§ 1, 2, 2a, 2b, 3, 4, 5, 6, 6a, 7, 8, 9, 10 und 15 BGBl. Nr. 159/1958)
…1) Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes Anspruch auf Pensionsversorgung nach den bisherigen pensionsrechtlichen Bestimmungen gehabt haben, gebührt Pensionsversorgung nach diesem Bundesgesetz.
(2) Hiebei ist der für die Bemessung des Ruhegenusses maßgebende Hundertsatz nach der Vorschrift des § 6 neu zu berechnen. Zu diesem Zweck ist von…
§ 2 Versetzung in den zeitlichen Ruhestand und Wiederantritt des Dienstes
…1) Der Bundestheaterbedienstete hat Anspruch auf Versetzung in den zeitlichen Ruhestand, wenn er dienstunfähig ist, sich jedoch die Wiedererlangung seiner Dienstfähigkeit voraussehen lässt.
(2) Der Bundestheaterbedienstete kann vom Dienstgeber – ungeachtet eines noch nicht abgelaufenen Dienstvertrages – in den zeitlichen Ruhestand versetzt werden, wenn er dienstunfähig ist.
(3) Ein…