JudikaturVwGH

1575/67 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
08. Mai 1968

Der Umstand, daß ein Krankenversicherungsträger allenfalls zu Unrecht unter Hinweis auf die Bestimmung des § 144 Abs 3 ASVG die Bezahlung von Verpflegungskosten für den Insassen einer Anstalt (§ 9 FV) abgelehnt hat, steht für sich allein der Annahme der Hilfsbedürftigkeit im Sinne des § 5 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge im Zusammenhang mit der Bezahlung dieser Kosten nicht entgegen. Hilfsbedürftigkeit ist nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß die betreffende Person einen Anspruch auf Deckung des notwendigen Lebensbedarfes gegenüber einer anderen natürlichen oder jur Person hat, sondern es kommt in diesem Zusammenhang nur darauf an, ob die betreffende Person den notwendigen Lebensbedarf tatsächlich erhält (Hinweis E 27.11.1961, 0348/61).

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