Wurde gegen einen abgeleiteten Einkommensteuerbescheid Berufung erhoben und werden in der Folge wegen Änderungen des Grundlagenbescheides NEUE abgeleitete Einkommensteuerbescheide erlassen (§ 295 BAO), so wird dadurch auch die bereits ergangene Berufungsentscheidung gegenstandslos, und eine dagegen erhobene Verwaltungsgerichtshofbeschwerde ist zurückzuweisen.
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