JudikaturVwGH

0176/66 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 1966

Eine Festsetzung im Sinne der Z 7 des Art II der 14. GG-Nov setzt eine Beförderung (Ernennung) voraus und kommt für diese Festsetzung nicht die Zuständigkeit des Bundespräsidenten gemäß Art 65 Abs 3 B-VG in Betracht, sondern nur jene der obersten Dienstbehörde des Beamten. (p.d.: Grundsätzliche Zuständigkeit des BP nach Art 65 Abs 2 lita B-VG, infolge Delegierung gemäß Art 66 Abs 1 Ernennung durch den zuständigen Minister.

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