2143/61 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Vorschrift des § 117 WRG 1959 enthält keine Bestimmungen über die bei der Wahl von Sachleistungen oder Geldleistungen zu beachtenden Gesichtspunkte und überläßt daher der Behörde diese Entscheidung zu freiem Ermessen (Hinweis E 9.3.1961, 2619/59).