JudikaturVwGH

0792/47 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
07. März 1950

Gegen einen Bescheid des LH von Wien findet der Rechtszug an den zuständigen Bundesminister gem Art 109 B-VG nicht statt, wenn nach der Verwaltungsvorschrift der LH in erster und letzter Instanz entscheidet.

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