Codara Summary
Sachverhalt, Spruch und rechtliche Beurteilung – kompakt zusammengefasst.
Auswertung in Arbeit
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Begründung
Die vorliegende (selbstverfasste) Beschwerde richtet sich gegen die Anregung der in einem bezirksgerichtlichen Verfahren für den Beschwerdeführer bestellten Verfahrenshelferin, für den Beschwerdeführer einen Erwachsenenvertreter zu bestellen.
Weder Art144 B-VG – dieser bezieht sich nur auf Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte (Art129 B-VG) – noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Zuständigkeit ein, derartige Anregungen auf Grund einer an ihn gerichteten Beschwerde zu überprüfen.
Die Beschwerde ist daher zurückzuweisen.
Da die Nichtzuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes offenbar ist, wurde dieser Beschluss gemäß §19 Abs3 Z2 lita VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.
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