Codara Summary
Sachverhalt, Spruch und rechtliche Beurteilung – kompakt zusammengefasst.
Zurückweisung eines Antrags auf Aufhebung des PensionsanpassungsG 2026 mangels Einbringung durch einen Rechtsanwalt
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Begründung
Nach Abweisung ihres Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wurde die Antragstellerin mit Verfügung vom 12. Dezember 2025 – zugestellt am 13. Dezember 2025 – aufgefordert, den Antrag gemäß §17 Abs2 VfGG binnen vier Wochen durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen. Auf die nach §19 Abs3 VfGG eintretenden Säumnisfolgen wurde hingewiesen.
Die der Antragstellerin gesetzte Frist ist ungenützt verstrichen. Der Antrag ist somit wegen nicht behobenen Mangels eines formellen Erfordernisses zurückzuweisen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z2 litc VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
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