JudikaturVfGH

V57/2025 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Entscheidung

Entscheidung
06. Juni 2025
Leitsatz

Einstellung des Verfahrens auf Grund Zurückziehung des Gerichtsantrags

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Begründung

Mit Schriftsatz vom 27. Mai 2025 zog das Landesverwaltungsgericht Steiermark seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.

Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.

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