JudikaturVfGH

G53/2025 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Entscheidung

Entscheidung
06. Juni 2025
Leitsatz

Einstellung des Verfahrens auf Grund Zurückziehung des Parteiantrags

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Begründung

Mit Schriftsatz vom 20. März 2025 zog der Antragsteller seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.

Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.

Rückverweise