JudikaturVfGH

G190/2024 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Entscheidung

Entscheidung
05. Juni 2025
Leitsatz

Einstellung des Verfahrens auf Grund Zurückziehung des Antrags auf Aufhebung einer Bestimmung des AVG durch das Bundesverwaltungsgericht

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Begründung

Mit Beschluss vom 14. Mai 2025 zog das Bundesverwaltungsgericht seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.

Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.

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