Leitsatz
Einstellung des Verfahrens auf Grund Zurückziehung des Antrags auf Aufhebung einer Bestimmung des AVG durch das Bundesverwaltungsgericht
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Mit Beschluss vom 14. Mai 2025 zog das Bundesverwaltungsgericht seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.