Zurückweisung einer selbstverfassten Beschwerde mangels Einbringung durch einen Rechtsanwalt
Mit (selbstverfasster) Eingabe beantragte der Einschreiter die Aufhebung einer nicht näher konkretisierten Kurzparkzonenverordnung. Nach Aufforderung, den Antrag binnen vier Wochen durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen bzw innerhalb derselben Frist die Bewilligung der Verfahrenshilfe, insbesondere die Beigebung eines Rechtsanwaltes als Vertreter, zu beantragen, wurde weder ein Antrag durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt noch ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gestellt. Da er dem Verbesserungsauftrag nicht nachgekommen ist, ist sein Antrag wegen Nichterfüllung des Verbesserungsauftrages zurückzuweisen.
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