Ablehnung der Behandlung der Beschwerde im Anlassfall
Die Beschwerde behauptet die Verletzung in Rechten wegen der Anwendung näher bezeichneter verfassungswidriger Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988. Vor dem Hintergrund des E v 17.06.2026, G205/2025, lässt ihr Vorbringen die behaupteten Rechtsverletzungen, aber auch die Verletzung in einem sonstigen Recht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
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