Zurückweisung eines Antrags auf nachträgliche Abtretung einer Beschwerde an den VwGH eines – bereits vor Beschwerdeerhebung aufgelösten – Vereins mangels Legitimation
Die Zurückweisung der Beschwerde des antragstellenden Vereins gegen einen Beschluss des LVwG Stmk erfolgte aus dem Grund der fehlenden Legitimation zur Erhebung der Beschwerde, weil der antragstellende Verein bereits vor Erhebung der Beschwerde aufgelöst war. Mangels Rechtspersönlichkeit ist der antragstellende Verein daher auch nicht berechtigt, einen Antrag auf nachträgliche Abtretung der Beschwerde gemäß §87 Abs3 VfGG iVm Art144 Abs3 B‑VG zu stellen.
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