Zurückweisung eines Gerichtsantrags auf Aufhebung einer FahrverbotsV wegen entschiedener Sache
Mit E v 25.06.2025, V41/2025, wurde die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 26.09.2019, Z11.0-556/2018, als gesetzwidrig aufgehoben. Nach stRsp des VfGH kann ein bereits aufgehobenes oder als verfassungswidrig erkanntes Gesetz bzw eine aufgehobene oder als gesetzwidrig erkannte Verordnung nicht neuerlich Gegenstand eines entsprechenden Aufhebungs- oder Feststellungsbegehrens sein.
Der Umstand, dass das LVwG Steiermark zum Zeitpunkt seiner Antragstellung von der Aufhebung keine Kenntnis haben konnte, vermag an der Unzulässigkeit seines Begehrens nichts zu ändern.
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