Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Mitteilung des BFA über die amtswegige Einleitung eines Verfahrens zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten
Spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen sind zur Beantwortung der Frage, ob die Mitteilung über die Einleitung des Aberkennungsverfahrens gemäß §7 AsylG 2005 als Bescheid zu qualifizieren sei, nicht anzustellen. Es ist nämlich nicht ersichtlich, dass die Mitteilung über die Einleitung des Aberkennungsverfahrens gemäß §7 AsylG 2005 aus rechtsstaatlichen Gründen gesondert anfechtbar sein müsste.
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