Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Abweisung eines Antrages auf internationalen Schutz eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Abstammung; mangelnde Auseinandersetzung mit ACCORD-Anfragebeantwortungen und Unterlassung von Ermittlungstätigkeiten
Das BVwG wäre gehalten gewesen, sich nachvollziehbar mit den Länderfeststellungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls weitere Ermittlungstätigkeiten zu setzen. Insbesondere vor dem Hintergrund der geringen Datenlage, die den ACCORD‑Anfragebeantwortungen im vorliegenden Fall zu Grunde liegt, und dem Umstand, dass ausdrücklich auf die zeitlich beschränkte Recherche hingewiesen wird (insbesondere betreffend unterstellter Nahebeziehung zur PKK), war die Aussagekraft der herangezogenen Länderberichte zumindest in Teilen fraglich, sodass das BVwG die maßgebliche Wahrscheinlichkeit einer asylrelevanten Verfolgung des Beschwerdeführers nicht ohne weitere Ermittlungen ausschließen durfte.
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