Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung eines (männlichen) Richters des Bundesverwaltungsgerichts betreffend die Abweisung des Status der Asylberechtigten bei vorgebrachten drohenden Eingriffen in die sexuelle Selbstbestimmung einer nicht registrierten, weiblichen Staatenlosen (Gruppe der "Maktoum") sowie einer Staatsangehörigen von Syrien
Indem das BVwG über die Beschwerde hinsichtlich der Nichtzuerkennung des Status der Asylberechtigten durch einen Richter männlichen Geschlechts entschieden hat, obgleich §20 Abs2 AsylG 2005 im vorliegenden Fall anzuwenden war (de facto alleinstehende Frau, sexuelle Gewalt, Zwangsverheiratung) und die Beschwerdeführerinnen ein Abgehen von der sich daraus ergebenden Zuständigkeit einer Richterin nicht verlangt haben, hat es sie in ihrem Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden