Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens betreffend die Rückkehrentscheidung eines Staatsangehörigen der Türkei; unzureichende Auseinandersetzung mit der Trennung des Beschwerdeführers von seiner Ehefrau und seinen minderjährigen Kindern sowie dem Kindeswohl
Das BVwG hat die Auswirkungen der Aufenthaltsbeendigung auf die Lebenssituation des Beschwerdeführers – insbesondere die Beziehung zu seinen Kindern – sowie das Kindeswohl seiner Kinder für den Fall, dass die Ehefrau und die gemeinsamen Kinder nicht mit dem Beschwerdeführer in die Türkei ausreisen, vollständig außer Acht gelassen. Vor dem Hintergrund der nordmazedonischen Staatsangehörigkeit der Ehefrau und Kinder des Beschwerdeführers hätte das BVwG zu prüfen gehabt, ob der Ehefrau und den Kindern des Beschwerdeführers für den Fall, dass diese nicht in Österreich verbleiben, eine Fortführung des Familienlebens in der Türkei möglich und zumutbar wäre.
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