G165/2024 ua – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Leitsatz
Ablehnung der Behandlung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Teilen einer Bestimmung des BundespflegegeldG betreffend den Angehörigenbonus
Der Antrag behauptet die Verfassungswidrigkeit näher bezeichneter Wortfolgen in §21h BPGG, wonach der "Angehörigenbonus", anders als in Fällen der Selbst- oder Weiterversicherung (§21g BPGG), an ein monatliches Höchsteinkommen gebunden ist. Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH (weiter rechtspolitischer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung sozialer Bedarfslagen und bei der Ausgestaltung der an diese Bedarfslagen anknüpfenden sozialen Maßnahmen) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungswidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
(Vgl auch G149/2024 und G182/2024 beide B v 16.06.2025).