JudikaturVfGH

G165/2024 ua – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
16. Juni 2025
Leitsatz

Ablehnung der Behandlung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Teilen einer Bestimmung des BundespflegegeldG betreffend den Angehörigenbonus

Der Antrag behauptet die Verfassungswidrigkeit näher bezeichneter Wortfolgen in §21h BPGG, wonach der "Angehörigenbonus", anders als in Fällen der Selbst- oder Weiterversicherung (§21g BPGG), an ein monatliches Höchsteinkommen gebunden ist. Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH (weiter rechtspolitischer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung sozialer Bedarfslagen und bei der Ausgestaltung der an diese Bedarfslagen anknüpfenden sozialen Maßnahmen) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungswidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

(Vgl auch G149/2024 und G182/2024 beide B v 16.06.2025).

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