JudikaturVfGH

E2448/2024 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
16. Juni 2025
Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung des Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot – Karte plus" wegen unvertretbarer Gesetzesauslegung (Doppelantragsverbot)

Der Beschwerdeführer verfügte bis zum 15.09.2023 über einen gültigen Aufenthaltstitel, den er – im Einklang mit §24 Abs1 NAG – mit Antrag rechtzeitig zu verlängern trachtete. Am Vorliegen eines gültigen Aufenthaltstitels konnte auch der Umstand nichts ändern, dass der Landeshauptmann von Wien das diesen Aufenthaltstitel erteilende, rechtskräftige Erkenntnis des VGW Wien von Amts wegen in Revision gezogen hatte. Der vom Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren gestellte Verlängerungsantrag betrifft den Zeitraum nach dem 15.09.2023, während der VwGH im Rahmen der bei ihm anhängigen Amtsrevision zu beurteilen hatte, ob der mit Gültigkeit bis zum 15.09.2023 erteilte Aufenthaltstitel rechtmäßig erteilt worden war.

In einer solchen Konstellation, in der es um die Verlängerung eines rechtskräftig erteilten Aufenthaltstitels geht, ist sohin – vor dem Hintergrund der spezifischen Funktion des Doppelantragsverbotes – eine Auslegung des §19 Abs2 NAG unvertretbar, wonach es sich bei einem Verlängerungsantrag gemäß §24 Abs1 NAG um einen "weiteren Antrag" iSd §19 Abs2 NAG handle. Eine derartige Auslegung könnte nämlich zur – aus dem Blickwinkel des Sachlichkeitsgebotes nicht gerechtfertigten – Konsequenz haben, dass eine Verlängerung eines rechtskräftig erteilten Aufenthaltstitels nicht rechtzeitig iSd §24 Abs1 NAG beantragt werden könnte.