E1352/2025 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde eines Dienstgebers gegen die Abweisung seines Antrags auf Zustellung eines – dem Dienstnehmer die Zuerkennung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten feststellenden – Bescheids
Spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen sind zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragen, insbesondere der Frage, ob der Beschwerdeführerin im Verfahren gemäß §14 Abs2 BEinstG Parteistellung zukommt, nicht anzustellen. Soweit die Beschwerde aber insofern verfassungsrechtliche Fragen berührt, als die Rechtswidrigkeit der die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtsvorschriften behauptet wird, lässt ihr Vorbringen vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH zu Parteirechten die behauptete Rechtsverletzung, die Verletzung in einem anderen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht oder die Verletzung in einem sonstigen Recht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.