Einstellung des Verfahrens auf Grund Zurückziehung des Antrags auf Aufhebung einer Bestimmung des AVG durch das Bundesverwaltungsgericht
Mit Beschluss vom 14.05.2025 zog das BVwG seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
(Vgl auch B v 05.06.2025, G191/2024).
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