JudikaturVfGH

G190/2024 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
05. Juni 2025
Leitsatz

Einstellung des Verfahrens auf Grund Zurückziehung des Antrags auf Aufhebung einer Bestimmung des AVG durch das Bundesverwaltungsgericht

Mit Beschluss vom 14.05.2025 zog das BVwG seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.

(Vgl auch B v 05.06.2025, G191/2024).

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