JudikaturVfGH

E2156/2024 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
26. November 2024
Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung eines Antrags auf internationalen Schutz betreffend einen Staatsangehörigen der Russischen Föderation; mangelhafte Feststellungen, Beweiswürdigung und Begründung; mangelhafte Auseinandersetzung mit dem Familienleben des Beschwerdeführers und dem Kindeswohl seiner minderjährigen Tochter

Das angefochtene Erkenntnis enthält sowohl in seinen Feststellungen, seiner Beweiswürdigung und seinen rechtlichen Beurteilungen Ausführungen, die nicht vollständig sind. Eine Bezugnahme auf die getroffenen Feststellungen und eine zutreffende rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhaltes findet nach verfassungsgesetzlichen Maßstäben nur unzureichend statt. Das BVwG unterlässt es an entscheidenden Stellen, wesentliche Verweise auf das Verhandlungsprotokoll anzuführen und sich mit den vorgebrachten Fluchtgründen, der individuellen Bedrohungssituation durch staatliche Stellen, der Gefahr einer Zwangsrekrutierung in Tschetschenien, den Lebensumständen und der Integration des Beschwerdeführers in Österreich, seinem Familienleben und dessen Weiterführung sowie mit dem Kindeswohl im Hinblick auf die in Österreich legal lebende minderjährige Tochter des Beschwerdeführers auseinanderzusetzen. In der Entscheidung des BVwG finden sich mehrfach Absätze und einzelne Sätze, die nicht vollständig ausformuliert sind.

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