JudikaturVfGH

G700/2023 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2023

Vor dem Hintergrund der stRSp des VfGH (zum rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Festlegung von Stichtagen) lässt das Vorbringen des Antrages die behauptete Verfassungswidrigkeit näher bezeichneter Wortfolgen in §86 Abs3 Z1 ASVG idF BGBl I 59/2018 sowie des Wortes "die" nach "sowie" und der Wort- und Zeichenfolge "§86 Abs3 Z1 und" in §716 Abs1 leg cit als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

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