E1200/2023 ua – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Mitteilungen von der Abtretung einer Verwaltungssache iSd §6 AVG sind keine Bescheide. Bei der angefochtenen Erledigung handelt es sich um keinen (verfahrensbeendenden) Beschluss eines Verwaltungsgerichtes. Die angefochtene Erledigung kann daher nicht beim VfGH bekämpft werden